Antrag und Mitteilung (Anexa 24)
Seit 2026 kann das Verfahren mit einem standardisierten Antrag (Erlass MDLPA 407/2026) beginnen, den die Erben bei der Gemeindeverwaltung am letzten Wohnsitz des Verstorbenen einreichen. Auf dieser Grundlage erstellt der Generalsekretär die Mitteilung zur Eröffnung des Nachlassverfahrens (Anexa 24) und leitet sie an die Camera Notarilor Publici weiter, die den Notar zuweist. Du kannst dich auch direkt an einen Notar wenden (Gesetz 36/1995).