So wird das Honorar berechnet
Das Notarhonorar für das Nachlassverfahren wird durch den Erlass des Justizministers 177/C/2024 nach Wertstufen festgelegt. Hinzu kommen 21% Mehrwertsteuer (Gesetz 141/2025). Für die typische Wohnung inOltliegt das Honorar einschließlich Mehrwertsteuer ungefähr zwischen 1.264 lei und 2.091 lei. Je höher der Nachlasswert, desto niedriger der Grenzprozentsatz, sodass das Honorar langsamer steigt als der Immobilienwert.