So wird das Honorar berechnet
Das Notarhonorar für das Nachlassverfahren wird durch den Erlass des Justizministers 177/C/2024 nach Wertstufen festgelegt. Hinzu kommen 21% Mehrwertsteuer (Gesetz 141/2025). Für die typische Wohnung inBrăilaliegt das Honorar einschließlich Mehrwertsteuer ungefähr zwischen 2.281 lei und 3.566 lei. Je höher der Nachlasswert, desto niedriger der Grenzprozentsatz, sodass das Honorar langsamer steigt als der Immobilienwert.