So wird das Honorar berechnet
Das Notarhonorar für das Nachlassverfahren wird durch den Erlass des Justizministers 177/C/2024 nach Wertstufen festgelegt. Hinzu kommen 21% Mehrwertsteuer (Gesetz 141/2025). Für die typische Wohnung inGorjliegt das Honorar einschließlich Mehrwertsteuer ungefähr zwischen 1.371 lei und 2.656 lei. Je höher der Nachlasswert, desto niedriger der Grenzprozentsatz, sodass das Honorar langsamer steigt als der Immobilienwert.