So wird das Honorar berechnet
Das Notarhonorar für das Nachlassverfahren wird durch den Erlass des Justizministers 177/C/2024 nach Wertstufen festgelegt. Hinzu kommen 21% Mehrwertsteuer (Gesetz 141/2025). Für die typische Wohnung inBistrița-Năsăudliegt das Honorar einschließlich Mehrwertsteuer ungefähr zwischen 1.105 lei und 2.147 lei. Je höher der Nachlasswert, desto niedriger der Grenzprozentsatz, sodass das Honorar langsamer steigt als der Immobilienwert.