Ändert sich die Steuer beim Immobilienverkauf? Was die Formulare 208 und 209 tatsächlich sind
Jeden Juli und Januar melden die Medien, dass „Wohnimmobilienverkäufe bei ANAF erfasst werden“. Das klingt nach einer neuen Steuer, ist aber keine: Es handelt sich um den halbjährlichen Termin, zu dem Notare ihre informative Erklärung einreichen. Dieser Ratgeber zeigt dir, was die Formulare 208 und 209 tatsächlich sind, wer sie einreicht und wie die Steuer beim Verkauf 2026 korrekt berechnet wird, damit du keine Entscheidung aufgrund einer alarmistischen Schlagzeile triffst.

- Die Steuer beim Verkauf ändert sich 2026 NICHT: 3%, wenn du die Immobilie bis zu einschließlich 3 Jahre besessen hast, 1% bei mehr als 3 Jahren, berechnet auf den höheren Wert aus angegebenem Preis und notarieller Werttabelle (Art. 111 Steuergesetzbuch).
- Formular 208 ist die informative Erklärung des NOTARS, die halbjährlich für alle beurkundeten Übertragungen eingereicht wird. Als Verkäufer über einen Notar reichst du nichts bei ANAF ein.
- Formular 209 betrifft dich nur, wenn die Übertragung ohne Notar und ohne Gericht erfolgt (seltene Fälle); dann erklärst du die Einkünfte innerhalb von 10 Tagen.
- Die Medienwelle kehrt bei jedem Abgabetermin für Formular 208 im Juli und Januar zurück. Es geht um eine routinemäßige Meldung, nicht um eine Steueränderung.
Was dich an der Diskussion um 208/209 tatsächlich betrifft
Bevor du auf eine Schlagzeile über „Verkäufe, die bei ANAF erfasst werden“ reagierst, prüfe, wer tatsächlich eine Pflicht hat und was dein Verkauf kostet.
Verifi hilft dir, die richtigen Fragen vorzubereiten und wichtige Hinweise zu erkennen. Kläre bei komplexen rechtlichen Situationen die Entscheidung zur Unterzeichnung mit deinem Notar oder Anwalt.
Eine Steuer, drei Rollen: Notar, ANAF, Verkäufer
Bei einem Verkauf über einen Notar erfolgt die Meldung an ANAF ohne dein Zutun. Deine Aufgabe ist lediglich, die richtige Bemessungsgrundlage und den richtigen Steuersatz zu kennen.
Verkaufst du über einen Notar, betrifft die einzige tatsächliche steuerliche Entscheidung den Preis im Verhältnis zum Tabellenwert.
- 3% / 1% - die unveränderten Steuersätze beim Verkauf 2026: 3% bei einer Eigentumsdauer von bis zu einschließlich 3 Jahren, 1% bei mehr als 3 Jahren (Art. 111 Steuergesetzbuch)
- max(Preis, Tabellenwert) - Berechnungsgrundlage: der im Vertrag angegebene Wert, mindestens jedoch der Mindestwert aus der Marktstudie der Notarkammern (Art. 111 Abs. (4^1) Steuergesetzbuch)
- 27. Juli - Frist, bis zu der Notare Formular 208 für das erste Halbjahr einreichen; die seit Langem bestehende halbjährliche Pflicht trifft den Notar (Art. 113 Steuergesetzbuch, Erlass 1022/2562/2016)
- 10 Tage - Frist, innerhalb derer du Formular 209 einreichst, ausschließlich wenn die Übertragung außerhalb eines notariellen oder gerichtlichen Verfahrens erfolgt (Art. 111 Steuergesetzbuch)
1. Die Antwort in Kürze: Nein, die Steuer ändert sich nicht
Für den gewöhnlichen Verkäufer als natürliche Person ändert sich 2026 nichts. Die Steuer auf die Übertragung von Immobilien bleibt die aus Art. 111 Steuergesetzbuch: 3% des Werts bei einer Eigentumsdauer von bis zu einschließlich 3 Jahren und 1% bei mehr als 3 Jahren. Die Berechnungsgrundlage bleibt dieselbe: der von den Parteien im Vertrag angegebene Wert, mindestens jedoch der Mindestwert aus der Marktstudie der Notarkammern, bekannt als notarielle Werttabelle. Den Freibetrag von 450.000 Lei gibt es seit 2023 nicht mehr.
Auch bei einem Verkauf über einen Notar bleibt der Ablauf unverändert: Der Notar berechnet die Steuer, behält sie bei der Beurkundung vom Kaufpreis ein und führt sie an den Staat ab. Du reichst für den Verkauf selbst keine Erklärung bei ANAF ein.
Rechtsgrundlagen: Art. 111 Steuergesetzbuch (Sätze von 3%/1%, Berechnungsgrundlage, Abs. (4^1) zum Mindestwert aus der Marktstudie der Notarkammern); OG 16/2022 (Abschaffung des Freibetrags von 450.000 Lei zum 1. Januar 2023). Lass die Berechnung für deinen konkreten Fall vom Notar bestätigen.
2. Was ist Formular 208: die Erklärung des Notars, nicht deine
Formular 208, „Informative Erklärung zur Steuer auf Einkünfte aus der Übertragung von Immobilien aus dem Privatvermögen“, wird von Notaren eingereicht, nicht von Verkäufern. Es besteht seit Jahren auf Grundlage von Art. 113 Steuergesetzbuch und des gemeinsamen Erlasses ANAF/Ministerul Justiției 1022/2562/2016. Es enthält die vom Notar im vorangegangenen Halbjahr beurkundeten Übertragungen mit der jeweils einbehaltenen Steuer.
Mit anderen Worten: Ja, dein Verkauf wird bei ANAF erfasst, aber genauso wie vor fünf Jahren. Für dich gibt es keine neue Pflicht und keinen zusätzlichen Gang zum Schalter.
Rechtsgrundlagen: Art. 113 Steuergesetzbuch (Erklärungspflicht der Notare); gemeinsamer Erlass 1022/2562/2016 (Formulare 208/209 und Abgabefristen).
3. Was ist Formular 209: nur Übertragungen ohne Notar
Formular 209 ist das seltene Gegenstück zu 208: Es wird von der natürlichen Person eingereicht, aber nur, wenn die Eigentumsübertragung WEDER über einen Notar NOCH über ein Gericht erfolgt. In der Praxis sind solche Fälle die Ausnahme, nicht die Regel. Trifft das auf dich zu, musst du die Einkünfte spätestens 10 Tage nach der Übertragung bei der Steuerbehörde erklären. ANAF setzt die Steuer dann per Steuerbescheid fest.
- Gewöhnlicher Verkauf beim Notar: Du reichst nichts ein; die Steuer wird bei der Beurkundung einbehalten und vom Notar mit 208 gemeldet.
- Übertragung durch Gerichtsurteil (zum Beispiel ein Urteil, das einen Vertrag ersetzt): Auch hier reichst du kein 209 ein; das Gericht übermittelt die rechtskräftige Entscheidung an die Steuerbehörde, die den Steuerbescheid erlässt.
- Übertragung außerhalb eines notariellen oder gerichtlichen Verfahrens: Du reichst Formular 209 innerhalb von 10 Tagen nach der Übertragung ein.
Rechtsgrundlagen: Art. 111 Steuergesetzbuch (Erklärung innerhalb von 10 Tagen bei Übertragungen in einem anderen als dem notariellen oder gerichtlichen Verfahren; Übermittlung rechtskräftiger Entscheidungen durch Gerichte an die Steuerbehörde); gemeinsamer Erlass 1022/2562/2016.
4. Woher die Verwirrung kommt: die Medienwelle im Juli und Januar
Die Verwirrung folgt einem vorhersehbaren Kalender. Formular 208 wird halbjährlich eingereicht, also gibt es zweimal im Jahr einen „ANAF-Termin“ im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen. Anfang Juli 2026 griffen mehrere Medien das Thema mit Schlagzeilen wie „Immobilientransaktionen werden ab Juli bei ANAF erfasst“ auf, obwohl die Pflicht schon lange besteht und die Frist am 27. Juli Notare betrifft, nicht Verkäufer. Dieselbe Welle wiederholt sich im Januar zur Frist für das zweite Halbjahr.
Der Mechanismus ist typisch: Ein routinemäßiger Verwaltungstermin wird ohne Kontext formuliert und zur Nachricht über eine vermeintliche Änderung. Die einfache Prüffrage lautet: Hat sich ein Steuersatz, eine Berechnungsgrundlage oder eine Pflicht des Verkäufers geändert? Für 2026 lautet die Antwort in allen drei Fällen Nein.
5. So wird die Steuer beim Verkauf korrekt berechnet
Die Berechnung umfasst drei Schritte, die 2026 alle unverändert bleiben:
Beispiel: Du verkaufst eine Wohnung, die du 2 Jahre besessen hast, für 90.000 Euro; ihr Wert laut notarieller Werttabelle beträgt 100.000 Euro. Die Berechnungsgrundlage ist 100.000 (der Tabellenwert, weil er höher als der Preis ist), und die Steuer beträgt 3%, also den Gegenwert von 3.000 Euro in Lei. Deshalb lohnt es sich, den Tabellenwert zu kennen, bevor du einem Preis zustimmst: Er bestimmt die Mindestbesteuerungsgrundlage.
Sonderfälle (geerbte Immobilie, Schenkung, Nießbrauch oder bloßes Eigentum, rasch weiterverkauftes landwirtschaftliches Grundstück im Extravilan) haben eigene Regeln, die auf der Seite des Rechners für die Steuer beim Verkauf erklärt werden. Dieser Ratgeber dient der Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; frage für deinen konkreten Fall vor der Unterzeichnung den Notar.
Häufige Fragen
Ändert sich die Steuer beim Immobilienverkauf 2026?
Nein. Es gelten weiterhin die Sätze aus Art. 111 Steuergesetzbuch: 3%, wenn du die Immobilie bis zu einschließlich 3 Jahre besessen hast, und 1% bei mehr als 3 Jahren. Sie werden auf den im Vertrag angegebenen Wert angewandt, mindestens jedoch auf den Mindestwert aus der Marktstudie der Notarkammern (notarielle Werttabelle). Kein neuer Satz, keine neue Grundlage und keine neue Pflicht für Verkäufer, die über einen Notar verkaufen.
Muss ich Formular 208 einreichen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?
Nein. Formular 208 ist die informative Erklärung der Notare, die halbjährlich für alle von ihnen beurkundeten Übertragungen eingereicht wird (Art. 113 Steuergesetzbuch und gemeinsamer Erlass 1022/2562/2016). Für das erste Halbjahr reichen die Notare sie bis zum 27. Juli ein. Als Verkäufer über einen Notar reichst du nichts ein: Der Notar behält die Steuer bei der Beurkundung ein und führt sie an den Staat ab.
Wann muss ich Formular 209 einreichen?
Nur wenn die Eigentumsübertragung außerhalb eines notariellen oder gerichtlichen Verfahrens erfolgt. In diesem Fall erklärst du die Einkünfte spätestens 10 Tage nach der Übertragung bei der Steuerbehörde. Bei Übertragungen durch Gerichtsurteil übermittelt das Gericht die rechtskräftige Entscheidung an die Steuerbehörde, und die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt; auch dann reichst du kein Formular 209 ein.
„Wohnimmobilienverkäufe werden ab Juli 2026 bei ANAF erfasst“: Ist das etwas Neues?
Nein. Es handelt sich um die routinemäßige Meldung der Notare mit Formular 208, eine seit Langem bestehende Pflicht mit halbjährlicher Frist. Das Thema taucht bei jedem Abgabetermin im Juli und Januar wieder in den Medien auf und wird so formuliert, als handele es sich um eine Änderung. Für Verkäufer ändert sich nichts: dieselben Sätze, dieselbe Berechnungsgrundlage und derselbe Einbehalt durch den Notar.
Auf welchen Wert wird die Steuer berechnet, wenn ich unter dem Tabellenwert verkaufe?
Die Steuer wird auf den von den Parteien im Vertrag angegebenen Wert angewandt. Liegt dieser jedoch unter dem Mindestwert aus der Marktstudie der Notarkammern (notarielle Werttabelle), wird der Tabellenwert zur Berechnungsgrundlage. Praktisch ist die Grundlage der höhere Wert aus angegebenem Preis und Tabellenwert.
Gibt es den Freibetrag von 450.000 Lei noch?
Nein. Der Freibetrag wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft (OG 16/2022). Die Steuer von 3% oder 1% wird daher unabhängig vom Preis auf den gesamten Transaktionswert angewandt.