- Der Strommarkt für Haushaltskunden ist seit dem 1. Juli 2025 vollständig liberalisiert; an diesem Tag lief die Preisdeckelung aus.
- Die Übergangsunterstützung von 50 Lei monatlich für schutzbedürftige Verbraucher endete am 31. März 2026.
- Der Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung nach Gesetz 372/2005 vorgeschrieben, das durch die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie aktualisiert wurde. Die Ausweise erhalten einen eindeutigen Code aus der von MDLPA verwalteten nationalen Datenbank.
- Die in der Anzeige genannte Energieklasse ist kein Ausweis: Ohne das Dokument mit eindeutigem Code ist sie nur eine Behauptung des Verkäufers.
- Die tatsächlichen Jahreskosten hängen vom Versorgungsvertrag und vom Verbrauch des Haushalts ab, nicht nur vom Buchstaben der Klasse.
- Der genaue Zeitplan künftiger Sanierungspflichten für schlechte Klassen nach der überarbeiteten europäischen Richtlinie befindet sich noch in der Umsetzung.
Was sich tatsächlich geändert hat
Keine Nachricht von heute, sondern die Summe der letzten zwölf Monate: Die Preisdeckelung lief am 1. Juli 2025 aus, die Rechnungen stiegen deutlich, und seit dem 1. April 2026 erhalten auch schutzbedürftige Verbraucher keinen monatlichen Gutschein mehr. Energie wird zum vollen Preis bezahlt, vom ersten Leu an.
Für den Immobilienmarkt rückt die Energieklasse damit aus der Kategorie Bürokratie in die Kategorie Preis. Zwei gleich große Wohnungen können deutlich unterschiedliche jährliche Energiekosten haben. Dieser Unterschied schlägt sich im Wert nieder: Du kaufst auch die künftige Rechnung, nicht nur die Quadratmeter.
Achte auch auf einen zeitlichen Irrtum: Die Ausweispflicht bei Verkauf oder Vermietung ist keine Neuerung von 2026, wie erneut verbreitete ältere Artikel nahelegen; sie gilt seit 2013. Wirklich neu sind die aktualisierte Skala, der in der nationalen Datenbank überprüfbare eindeutige Code und die europäische Entwicklung, die den Druck auf schlechte Klassen erhöhen wird.
Was du vor der Anzahlung prüfst
- Fordere den eigentlichen Energieausweis mit dem eindeutigen Code aus der MDLPA-Datenbank an, nicht nur den Buchstaben aus der Anzeige.
- Lies den spezifischen Verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr ab, nicht nur die Klasse: Zwei Wohnimmobilien mit demselben Buchstaben können unterschiedlich viel verbrauchen.
- Fordere die tatsächlichen Rechnungen der letzten 12 Monate an; sie zeigen den realen Verbrauch der Wohnimmobilie, nicht die Laborschätzung.
- Beziehe bei Klasse F oder G die Kosten der energetischen Sanierung in die Preisverhandlung ein, statt sie unter «Das sehen wir nach dem Einzug» abzulegen.
- Frage bei Häusern mit Gasheizung nach Alter und Wirkungsgrad der Heizungsanlage: Sie beeinflusst dieselbe monatliche Rechnung.
Wo Verifi unterstützen kann
Die Daten des Energieausweises sind nicht Teil des Verifi-Berichts: Den Ausweis forderst du beim Verkäufer an; dieses Dossier zeigt dir, was du darin lesen solltest. Der Verifi-Bericht deckt die übrige Prüfung, die Risiken und die amtlichen Informationen zur Immobilie ab, damit Fragen zu den tatsächlichen Wohnkosten vor der Anzahlung gestellt werden und nicht erst mit der ersten Winterrechnung.
Aufhebung der Strompreisdeckelung zum 1. Juli 2025
02E.ON RomâniaUnterstützungsmaßnahmen und Geltungszeitraum des Energiegutscheins
03MDLPAGesamtenergieeffizienz von Gebäuden und nationale Ausweisdatenbank
04Gesetz 372/2005Ausweispflicht bei Verkauf und Vermietung
Prüfe die Immobilie, nicht nur die Geschichte in der Anzeige.
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